Verbrauchsabrechnung

Hinweise zur Verbrauchsabrechnung

Jahresendabrechung

Anfang Februar eines jeden Jahres erfolgt die Zustellung der Bescheide über die Wasserbenutzungs- und Abwassergebühren des vorangegangenen Jahres zusammen mit der Berechnung und Bekanntgabe des Vorauszahlungsbetrages für das kommende Jahr. Dieser wird anhand des Verbrauchs der vergangenen 12 Monate und den für das laufende Jahr geltenden Gebührensätzen ermittelt und ist fällig zum 15.03., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres.

Aktuell gelten folgende Gebührensätze:

Wasserbenutzungsgebühr:       2,46 €/cbm (zzgl. Grundgebühr und 7% MWSt.)
Schmutzwassergebühr:             2,36 €/cbm (MWSt.-frei)
Niederschlagswassergebühr:    0,59 €/qm   (MWSt.-frei)

Änderung von Kundendaten - Eigentümerwechsel

Eigentumsübergänge eines Grundstückes (Verkauf oder familieninterne Übergabe) müssen dem Zweckverband Lollar-Staufenberg umgehend mitgeteilt werden. Wir werden nicht automatisch über Eigentumsübergänge informiert.

Wir benötigen folgende Unterlagen:

  • Kopie des Kauf- und Übergabevertrages (auszugsweise mit Datum des Überganges sowie den persönlichen Angaben zu alten und neuen Eigentümern).
  • Zählerstand des/der Wasserzähler (möglichst nahe am Tage des Überganges abgelesen).

Nur wenn uns diese Information vorliegen, kann ein Übergang fristgerecht und unverzüglich bearbeitet werden.
Schuldner der Wasserbenutzungsgebühren ist nach § 30 der Wasserversorgungssatzung (WVS) des ZLS derjenige, der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides Eigentümer bzw. Erbbauberechtigter des Grundstückes ist. Den Vordruck "Änderungsmitteilung" können Sie sich hier herunterladen. Weiterhin stehen Ihnen noch die Vordrucke "SEPA-Lastschriftmandat", sowie "Guthabenüberweisung" zur Verfügung.

Bei Fragen

Verbrauchsabrechnung
Änderung von Kundendaten

Janina Berthold

+49 06406 9134-15

Corinna Ring

+49 06406 9134-48