Wichtige Infos zum Niederschlagswasser
Im Zuständigkeitsbereich des Zweckverbandes Lollar Staufenberg wird die Abwassergebühr nach den beiden getrennten Bemessungsgrundlagen Schmutzwassergebühr (nach dem Frischwasserverbrauch) und Niederschlagswassergebühr erhoben.
Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die bebauten und befestigten bzw. versiegelten und an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossenen Teile eines Grundstückes. Dies sind Häuser, Garagen, Scheunen etc. und Hofflächen, die über Dachrinnenabläufe oder einen Sinkkasten an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind.
Grundlegend gilt hier die Tatsache der Versiegelung und des Anschlusses, nicht maßgebend ist die Art der Versiegelung wie z. B. eine Befestigung mit „wasserdurchlässigem“ Betonpflaster oder ähnlichem.
Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten sind nach der Entwässerungssatzung des Zweckverbandes Lollar Staufenberg verpflichtet, jede nachträgliche Änderung der angeschlossenen Flächen (z. B. durch Bebauung, weitere Versiegelung mit Anschluss an die Abwasserbeseitigungsanlage oder auch Entsiegelung von Flächen) dem Zweckverband Lollar Staufenberg mitzuteilen. Wir bitten um rechtzeitige Mitteilung von Veränderungen, da der Zweckverband Lollar Staufenberg durch Stichproben die zur Niederschlagswassergebühr erklärten und veranlagten Flächen kontrollieren wird. Wir weisen darauf hin, dass eine Unterlassung der Veränderungsmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Hier können Sie sich Formulare zur Selbsterklärung herunter laden.
Die Selbsterklärung kann ausgefüllt und unterschrieben dem Zweckverband Lollar Staufenberg übersandt oder beim Zweckverband Lollar Staufenberg, Sandweg 25 in Lollar abgegeben werden.