Wir weisen alle Grundstückseigentümer darauf hin, dass die auf den Grundstücken installierten, im Eigentum des ZLS stehenden Wasserzähler gegen Frost zu schützen sind. Dazu sind in nicht beheizten Räumen oder in einem Schacht installierte Wasserzähler (hier insbesondere Zähler in Gartengrundstücken) mit einem Frostwächter zu sichern bzw. wenn dies nicht möglich ist, mit geeigneten Dämmstoffen zu umgeben, um ein Einfrieren des Zählwerkes zu verhindern.
Wir bitten alle betroffenen Eigentümer, die notwendigen Sicherungsmaßnahmen durchzuführen, um Schäden und Kosten zu vermeiden.
Ist die Vorsorge vor Frostschäden erfüllt, kann man dem kommenden Winter beruhigt entgegensehen. Wenn dennoch Leitungen oder Messeinrichtungen einmal einfrieren, sollte die Wasserzufuhr sofort abgestellt und ein Wasserhahn geöffnet werden. Das fachgerechte Auftauen sollte dann von sachkundigen und geschulten Personen durchgeführt werden. Werden die Arbeiten durch den Eigentümer selbst ausgeführt, dann sollten die Leitungen langsam mit heißen Tüchern, Föhn oder Heizlüftern aufgetaut werden. Achtung – niemals versuchen mit offener Flamme aufzutauen!