Einbau eines Gartenwasserzählers


Hier finden Sie das Formular zum Einbau eines Gartenwasserzählers (PDF-Dokument)

Rechtliche Grundlagen

Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt wurden, werden nach den Regelungen der Entwässerungssatzung des Zweckverbandes Lollar-Staufenberg (ZLS) bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren abgesetzt.

Die Abzugsmengen sind durch geeichte Wasserzähler zu ermitteln, die fest einzubauen sind. Aufsteck- oder Aufschraubzähler werden bei der Gebührenberechnung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur nach Genehmigung durch den ZLS als Nachweis anerkannt.

Die Abzugszähler (Gartenwasserzähler) müssen den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen. Der Eichzeitraum beträgt 6 Jahre. Nach Ablauf der Eichfrist ist der Abzugszähler gegen einen geeichten Zähler auszutauschen. Auf Grund des geringen Anschaffungspreises eines Gartenwasserzählers ist eine Nacheichung unwirtschaftlich.

Die Gartenwasserzähler werden bei der Berechnung der Gebühr erst ab dem Zeitpunkt bzw. Zählerstand berücksichtigt, ab dem Sie beim ZLS schriftlich angemeldet wurden. Dies ist sowohl bei einer Neuinstallation als auch bei einem Zählerwechsel notwendig.

Für die Befüllung von Poolanlagen darf das Frischwasser nicht über den Gartenwasserzähler geleitet werden, da es sich bei Poolwasser um Schmutzwasser handelt, welches über den Schmutzwasserkanal zu entsorgen ist.

Wann rechnet sich der Einbau eines Gartenwasserzählers?

Ob sich die Installation eines zusätzlichen Zählers für Gartenwasser lohnt, hängt vom Verbrauch ab, der muss schon recht hoch sein.

Die Kosten für den Einbau eines Zählers durch einen Fachbetrieb liegen erfahrungsgemäß bei 40,00 € bis 50,00 €. Hinzu kommt eine Kostenpauschale von 61,25 € für die Abnahme, die Verplombung und die Aufnahme ins Abrechnungssystem sowie eine laufende Verwaltungsgebühr von 5,00 €/Jahr.

Der Gartenwasserzähler muss nach dem Eichgesetz (wie jeder andere Wasserzähler auch) alle 6 Jahre ausgetauscht werden - dabei entstehen für Sie wieder neue Kosten.

Beispielrechnung:

Einbaukosten (durchschnittlich):                      45,00 €
Kostenpauschale (Abnahme, etc.):                   61,25 €
Verwaltungsgebühr (5,00 €/Jahr):                     30,00 € (für 6 Jahre)
Gesamtaufwand                                               136,25 €

Bei der aktuellen Schmutzwassergebühr des ZLS von 2,36 €/cbm könnten Sie für diesen Aufwand nach der folgenden Vergleichsberechnung rund 10 cbm Wasser im Jahr (10.000 Liter im Jahr) verwenden.

10 cbm/Jahr x 2,36 €/cbm x 6 Jahre  =  141,60 €

Fazit

Nach diesem Beispiel lohnt es sich für Sie also nur dann einen Gartenwasserzähler einbauen zu lassen, wenn Sie rund 10.000 Liter im Jahr für Ihre Gartenbewässerung benötigen. Das entspricht einer Anzahl von 1.000 Gießkannen (10 Liter Volumen) jährlich.

Abschließende Hinweise

  • Der Einbau des Gartenwasserzählers erfolgt nicht durch den ZLS. Der Eigentümer ist für die Montage selbstverantwortlich.
  • Es dürfen nur geeichte Wasserzähler eingebaut werden.
  • Der Gartenwasserzähler ist nach DIN 1988 mit Rückflussverhinderer fest zu installieren. Denken Sie bitte daran, Ihre Bewässerungseinrichtung mit einer Entleerung zu versehen, wenn Einrichtungen oder Leitungsteile nicht frostfrei verlegt sind.
  • Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie einen Einbau vollzogen haben, damit wir einen Termin zur Abnahme vereinbaren können.