Betrieb Wasserversorgung;
Bürgerinformation zu einer organoleptisch wahrnehmbaren Veränderung des Trinkwassers im Verbandsgebiet


Veranlassung
Am 23.08.2025 sind vereinzelt Anrufe der Bevölkerung aus den Versorgungszonen Staufenberg und Mainzlar bei der Rufbereitschaft der Wasserversorgung des ZLS eingegangen, die eine nachteilige Veränderung vornehmlich des Geruchs des Trinkwassers zum Inhalt hatten.

Im Zuge des Maßnahmenplans gemäß § 50 Trinkwasserverordnung wurden unmittelbar nach Bekanntwerden der o. g. Auffälligkeiten entsprechende Maßnahmen eingeleitet, um die Ursache zu ermitteln und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Allen voran steht die Prüfung auf gesundheitsschädliche Folgen durch den Verzehr des Trinkwassers in
besonderem Maße im Fokus des Wasserversorgers.

Was bedeutet das für den Verbraucher?
Die Parameter Färbung, Geruch und Geschmack sollen keine anormalen Veränderungen aufweisen, um der Trinkwasserverordnung genügen zu können. Eine indizierte Gefahr für den menschlichen Organismus muss hierbei nicht unmittelbar vorliegen, dennoch sind entsprechende Anzeigepflichten vorgeschrieben.

Welche Maßnahmen wurden ergriffen?
In enger Absprache mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Gießen werden die betroffenen Speicher- und die Verteilungsanlage umfangreich gespült und desinfiziert. Somit wird kein weiteres verunreinigtes Trinkwasser in das Versorgungsnetz eingespeist. 

Überdies wurden die Wassergewinnungsanlagen auf mögliche Fremdeintragungen sowie die Alarm- und Sicherheitstechnik auf unerlaubtes Betreten oder Manipulationen strengstens geprüft und überwacht. Eine Einwirkung von außen oder durch Dritte konnte hierbei ausgeschlossen werden. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist die organoleptische Auffälligkeit auf eine technische Störung innerhalb einer Be- und Entlüftungsanlage zurückzuführen, die sofort außer
Betrieb genommen und aufwendig hygienisch gereinigt wurde, um weitere Beeinflussungen ausschließen zu können.

Was kann/sollte der Verbraucher jetzt machen?
In Absprache mit dem Gesundheitsamt wird empfohlen, das Trinkwasser, welches zum Trinken und zur Zubereitung von Speisen genutzt wird, im gesamten Verbandsgebiet vorsorglich abzukochen. 

Die Siedlung Schmelz ist von dem Abkochgebot ausgenommen, da die Versorgung über eine von der Störung nicht betroffene Wassergewinnungsanlage erfolgt.

Bei der Verwendung des Trinkwassers zur Körperpflege (Duschen etc.) gibt es keine Einschränkungen.

Eine ausgiebige Spülung aller Wasserentnahmestellen ist bei einer anormalen Veränderung
des Trinkwassers angezeigt.

Wie lange sind die aufgeführten Maßnahmen notwendig?
Die Abkochempfehlung ist zumindest so lange aufrechtzuerhalten, bis in den betroffenen Versorgungsbereichen keine anormalen Veränderungen mehr auftreten. Die Aufhebung der Abkochempfehlung wird dann erfolgen, wenn mehrere nicht mehr zu beanstandende Trinkwasseranalysen vorliegen.

Der ZLS wird schnellstmöglich informieren, wenn das Trinkwasser wieder ohne Abkochen genutzt werden kann und die umfassenden Spülmaßnahmen eingestellt werden.

Bei Fragen können die Bürgerinnen und Bürger den ZLS unter der Telefonnummer 06406-91340 erreichen.

Aufgestellt: Lollar, 23.08.2025

Jan Philipp Körber
Geschäftsführer