Berichte im Gießener Anzeiger
Zweckverband Lollar-Staufenberg trifft sich zur Verbandsversammlung / Moderne Technik soll Fehlerquellen beim Ablesen ausmerzen / Nachtrag zum Wirtschaftsplan
LOLLAR/STAUFENBERG (sle) Jochen Becker, Geschäftsführer des Zweckverbandes Lollar-Staufenberg (ZLS), erläuterte in der Verbandsversammlung, dass der ZLS künftig für die Ermittlung der Abrechnungsmengen für die Erstellung der Verbrauchsabrechnung von Wasser- und Kanalgebühren Funkzähler einsetzen will. Das Ablesen der Wasseruhren sei ein erheblicher Aufwand und berge teilweise auch Fehlerquellen. Becker nannte als Beispiel schwer einsehbare Wasserzähler oder mögliche Übertragungsfehler, wenn Kunden die selbst abgelesenen Zählerstände durchgeben. "Mit einem Funkzähler gehören diese Fehlerquellen der Vergangenheit an", sagte er.
Der stellvertretende Geschäftsführer des Landesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinland-Pfalz, Sebastian Exner, sprach die datenschutzrechtlichen Belange zu diesem Aspekt an, die bereits zwischen dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und weiteren zuständigen Stellen besprochen und geklärt wurden. Der ZLS erhebt die Kundendaten zur Erstellung der Jahresrechnung in der ersten bis vierten Kalenderwoche des Folgejahres. Etwa in der Mitte des Jahres sollen dann die zusätzlichen Daten zu Testzwecken erhoben werden. Ansonsten sollen Daten nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch beziehungsweise, wenn sich die Notwendigkeit ergibt, etwa bei Kundenwechsel oder wenn erhebliche Wasserverluste zu beobachten sind, erhoben werden. Der ZLS wird die Funkzähler in einem Pilotprojekt in Odenhausen testen. Dafür sollen dann rund 150 Wasserzähler, deren Eichfrist 2020 abläuft, gegen Funkzähler getauscht werden. Neben der Prüfung der technischen Belange werde auch die kaufmännische Seite intensiv betrachtet, sagte Becker. Dazu hat der ZLS eine erste Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt. In der Satzung sind auch die Benutzungsgebühren festgehalten.
Gebühr
Soweit ein Ablesezeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 endet, gilt abweichend vom Paragraf 26 Absatz drei der Wasserversorgungssatzung eine Gebühr von 1,95 Euro je Kubikmeter. Das sind 1,86 Euro plus fünf Prozent Umsatzsteuer. Die siebte Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 30. Oktober 2020 tritt rückwirkend zum 1. Juli 2020 in Kraft, gleichzeitig tritt die bisherige Satzung außer Kraft.
Reinhard Kuck (Wirtschafts-Prüfungsgesellschaft Bechtold und Bechtold) gab den Prüfungsbericht des Jahresabschlusses 2019. Es hatte keine Beanstandungen gegeben. Die Verbandsversammlung nahm den Bericht zur Kenntnis und erteilte dem Verbandsvorstand einstimmig Entlastung. Außerdem wurde folgende Ergebnisverwendung beschlossen: Beim Betrieb Wasserversorgung wurde der Jahresfehlbetrag 2019 von 207 631,75 Euro auf eine neue Rechnung übertragen, beim Betrieb Abwasser der Jahresfehlbetrag von 78 594,80 Euro ebenfalls. Beim Betrieb Kanal werden aus dem Jahresüberschuss von 117 257,01 Euro 100 000 Euro in die allgemeine Rücklage eingestellt, der restliche Betrag von 17 257,01 Euro auf neue Rechnung vorgetragen.
Becker erläuterte im weiteren Verlauf den Entwurf des ersten Nachtrags zum Wirtschaftsplan 2020, der im Erfolgsplan mit einem Ertrag von rund 5,9 Millionen Euro festgesetzt wurde, und beim Aufwand mit der gleichen Summe. Der Vermögensplan sieht Einnahmen von rund 2,3 Millionen Euro vor, bei den Ausgaben die gleiche Summe. Die veranschlagten Darlehen für Investitionen im Betrieb Wasserversorgung vermindern sich von 800 000 auf 218 000 Euro. In den Betrieben Abwasser und Kanal werden die Investitionen aus eigenen Mitteln ohne Darlehen finanziert. Der Höchstbetrag der Liquidationskredite wird unverändert auf 50 000 Euro festgesetzt. Die Versammlung beschloss den ersten Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020 einstimmig.
Mehrere Maßnahmen verschoben
LOLLAR/STAUFENBERG (sle) ZLS-Geschäftsführer Jochen Becker sprach in der Verbandsversammlung von etlichen Maßnahmen, die verschoben wurden. Dazu zählt die Erschließungsmaßnahme Staufenberg/Mainzlar, das Gewebegebiet Didierstraße, in Mainzlar die Erschließung zum Wohngebiet Auf der Schautanz, zweiter Teil, in Lollar/Salzböden ist es der Neubau der Druckminderungsanlage Steinkauter Weg und die Anbindung von Messstellen der Fernwirktechnik in Salzböden, Odenhausen und Staufenberg. Auch beim Vermögensplan Abwasser gab es Verschiebungen. Da noch nicht abschließend feststeht, wie die Klärschlammverwertung in Zukunft aussieht, wurde die Maßnahme des Austauschs einer stromintensiven Beschickungspumpe ebenfalls zurückgestellt. Beim Pumpwerk Treis wurde die Stellplatzbefestigung gegenüber der ursprünglichen Planung verkleinert und der Ansatz zurückgenommen. Beim Pumpwerk Ruttershausen wird aufgrund der schwierigen Grundwasserverhältnisse, die sich im ersten und zweiten Bauabschnitt kostenintensiv bemerkbar machten, nun ein Teil des dritten Bauabschnitts vorgezogen. Es muss dann bei späterer Verlegung der neuen Druckleitung zum Übergabeschacht nur noch in geringeren Verlegetiefen gearbeitet werden.