Stand 20. Januar 2021
Die Kanalsanierung des ZLS im Bereich des alten Ortskerns in Treis hat begonnen
Die bestehenden Kanäle im Bereich:
- Pfarrstraße
- Kirchstraße
- Hohlstraße
- Weinbergstraße
werden durch den ZLS saniert. Diesem PDF-Plan können Sie den Umfang der Maßnahmen entnehmen.
Der Zustand der Kanalrohre ermöglicht eine wirtschaftliche Sanierung ohne Aufbruch. Bei diesem Sanierungsverfahren wird ein mit Harz getränkter Schlauch aus glasfaserverstärktem Kunststoff über die bestehenden Schächte in das Kanalsystem eingebracht und mittels UV-Licht ausgehärtet. Die vorhandenen Zuläufe werden im Vorfeld eingemessen und nach Abschluss des Schlauchliner-Einzugs aufgefräst und wieder angebunden.


Zu den Arbeitsschritten:
- Hindernisse wie einragende Anschlüsse/ Rohrversätze werden zunächst weggefräst. Dies erfolgt mit einem Fräsroboter der mittels Hydraulikbetrieb auch Beton und Steinzeugreste beseitigen kann. Neben dem Fahrzeug mit der Frästechnik wird ein Kanalspülfahrzeug eingesetzt, um das Fräsgut aus den Kanälen zu befördern
- Einmessen der Stutzen und Aufmessen der benötigen Linerlängen
- Herstellung der Liner im Werk
- Einzug der Liner
- Öffnen der Anschlüsse und Anbindung der Zuläufe mittels Robotertechnik
- Anbindung der Liner an die Schächte
- Abnahmeuntersuchung mittels Kanalkamera
Die Baukosten für die Sanierung von rd. 560,00 m Hauptkanal belaufen sich auf rd. 160.000,00 €.
Den Beginn der einzelnen Arbeitsschritte werden wir im Vorfeld über Wurfzettel sowie auf unserer Homepage mitteilen. Wir rechnen mit einer Gesamtbauzeit von rd. 10 Wochen, wobei die einzelnen Grundstücke nur jeweils temporär betroffen sein werden.
Wir weisen darauf hin, dass es je nach Lage der Schächte (Zugangsmöglichkeiten zum Kanal) zu verkehrlichen Einschränkungen kommen kann.
Sollten betroffene Anlieger zum Zeitpunkt der einzelnen Arbeitsschritte Anlieferungen erwarten oder Krankentransporte (bspw. Dialysefahrten) benötigen, so sprechen Sie dies bitte im Vorfeld mit uns ab, damit wir entsprechende Lösungen erarbeiten können.
Für den Rettungsdienst und die Feuerwehr ist die Zuwegung im Einsatzfall gewährleistet.