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Bescheide über Wasserbenutzungs- undBescheide über Wasserbenutzungs- und

und Abwassergebührenund Abwassergebühren


Ende Januar / Anfang Februar 2012 erfolgt die Zustellung der Bescheide über die Wasserbenutzungs- und Abwassergebühren des Jahres 2011 mit Bekanntgabe der Vorauszahlungen für das Jahr 2012.

 

Wir bitten alle Bescheidempfänger, die Abrechnung und die ermittelten Vorauszahlungen anhand der ausgewiesenen Zählerstände auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

 

In einigen Fällen wurde unser Appell, den Wasserzählerablesern ungehinderten Zugang zu den Zähleranlagen zu gewähren, nicht beachtet. Hierdurch können fehlerhafte Ablesungen entstehen, die dann zu unkorrekten Abrechnungsbescheiden führen. Hohe Rückerstattungen oder Nachforderungen sind ein Indiz hierfür.

 

Bitte beachten Sie die geänderten Abschlagsbeträge und teilen Sie diese Änderungen auch Ihrer Bank mit, wenn Sie die Zahlungen per Dauerauftrag entrichten. Von den Zahlungspflichtigen, die dem ZLS eine Einzugsermächtigung erteilt haben, ist dagegen nichts zu veranlassen. In diesen Fällen bucht der ZLS die geänderten Abschlagsbeträge bei Fälligkeit ab.

 

Alle Kunden, die dem Bankeinzugsverfahren nicht angeschlossen sind, bitten wir bei Rückerstattungen um Bekanntgabe der Bankverbindung, da diese bargeldlos ausgezahlt werden.

 

Fehler können innerhalb der Widerspruchsfrist berichtigt werden. Wir bitten hierzu um entsprechende Information, ggf. auch telefonisch während der Dienstzeiten montags bis donnerstags von 7.00 bis 16.30 Uhr (nicht zwischen 12.15 und 13.00 Uhr) und freitags von 7.00 bis 11.45 Uhr unter der Telefon –Nr. 9134-0.

 

Ermittlung der Abschlagszahlungen:

In den Bescheiden werden neben der Verbrauchsabrechnung des Jahres 2011 auch die 4 Abschlagszahlungen für das Jahr 2012 festgesetzt und angefordert. Die Abschläge werden aus dem Verbrauch des abgelaufenen Jahres 2011 und den für das Jahr 2012 gültigen Gebührensätzen errechnet. Die Gebühren für Frischwasser bleiben unverändert. Die Grundgebühr im Bereich der Wasserversorgung steigt. Die Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser wurden gesenkt. Im Jahr 2012 gelten folgende Gebührensätze:

Wasserbenutzungsgebühr:              1,86 €/ m³ zzgl. Grundgebühr und 7% Umsatzsteuer


Schmutzwassergebühr:                    2,32 €/ m³

 

Niederschlagswassergebühr:         0,61 €/ m²

 

Die Grundgebühr wird für jeden Grundstücksanschluss erhoben und beträgt für jeden Anschluss bei Wasserzählern mit einer Verbrauchsleistung von

 

Zähler-Durchlass (cbm/h)

    5,0                                                                                           5,25 €/Monat

  10,0                                                                                         13,50 €/Monat

  40,0                                                                                         47,50 €/Monat

120,0                                                                                       137,00 €/Monat

180,0                                                                                       200,00 €/Monat

400,0                                                                                       443,00 €/Monat

 

Für weitere Fragen zu den Wasserbenutzungs- und Abwassergebühren stehen wir Ihnen persönlich oder telefonisch unter 06406 / 91 34 - 0 zur Verfügung.

 

Jochen Becker

Geschäftsführer


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